Wollen Sie als Angehöriger mal in den Urlaub fahren oder Sie sind durch Krankheit vorübergehend verhindert, dann können Sie ab dem Pflegegrad 2 eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Sollten Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.